Unter dem Deallink könnt ihr euch gratis Aufkleber „RETTUNGSGASSE.JETZT“ bestellen.
Die Situation „Rettungsgasse“ ist in Deutschland nach wie vor lebensgefährlich.
Die juristische Rechtsgrundlage für die Rettungsgasse ist in § 11 Abs. 2 StVO zu finden, die wie folgt lautet:
„Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.“
Europaweit gibt es keine einheitlichen Regeln, wie die Rettungsgasse zu bilden ist.
Beim Wahrnehmen von „Blauem Blinklicht“ und „Einsatzhorn“ völlig überforderte Verkehrsteilnehmer fahren mal links mal rechts oder bremsen unvermittelt und bleiben mitten auf der Fahrbahn stehen. Sobald das Einsatzfahrzeug vorbeigefahren ist, wird die Gasse oft wieder geschlossen.